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   VG Frankfurt/Oder, 26.11.2008 - 6 K 1469/07   

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https://dejure.org/2008,36719
VG Frankfurt/Oder, 26.11.2008 - 6 K 1469/07 (https://dejure.org/2008,36719)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26.11.2008 - 6 K 1469/07 (https://dejure.org/2008,36719)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26. November 2008 - 6 K 1469/07 (https://dejure.org/2008,36719)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.11.2008 - 6 K 1469/07
    Entscheidend ist, dass diskriminierende Entschädigungsbestimmungen angewendet wurden und nicht lediglich im jeweiligen Einzelfall entgegen den in der DDR geltenden Entschädigungsregelungen eine zu geringe Entschädigung festgesetzt worden ist (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - 7 C 11.93 -, BVerwGE 95, 289; Beschluss vom 09. April 2003 - 8 B 3.03 -, m. w. N., zitiert nach juris).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96

    Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.11.2008 - 6 K 1469/07
    Enteignungen beurteilt das BVerwG in ständiger Rechtsprechung insbesondere dann als willkürlich oder manipulativ und ordnet sie dem Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG zu, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994, - 7 C 41.93 -, VIZ 1994, 601; vom 26. Juni 1997 -7 C 25.96 -, VIZ 1997, 355, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93

    Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.11.2008 - 6 K 1469/07
    Enteignungen beurteilt das BVerwG in ständiger Rechtsprechung insbesondere dann als willkürlich oder manipulativ und ordnet sie dem Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG zu, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994, - 7 C 41.93 -, VIZ 1994, 601; vom 26. Juni 1997 -7 C 25.96 -, VIZ 1997, 355, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.11.2008 - 6 K 1469/07
    Gemessen an diesen Grundsätzen ergeben sich im konkreten Einzelfall keine Anhaltpunkte, dass der Zugriff auf das - auch nach dem von der Klägerin eingereichten Lageplan mittig von der 110kv Stromleitung gequerten - Flurstück 169/3 insgesamt Ausdruck einer bewussten Manipulation zu Lasten der Klägerin war, mit dem Ziel, soviel Grund und Boden dem Eigentum des Volkes einzuverleiben (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 7 C 38.98 -, S. 14 UA).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97

    Wassermühle; Enteignung Grundstück; Aufbaugesetz; Volkseigentum; Veräußerung an

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.11.2008 - 6 K 1469/07
    Nach Abschnitt V (2) gehörten zu den in Abs. 1 bezeichneten Vorhaben, deren Durchführung nach dem Aufbaugesetz nunmehr möglich war, u. a. der Bau von "Wohngebäuden mit den dazugehörigen Verwaltungsgebäuden, Versorgungs-, Verkehrs- und Kultureinrichtungen, Anlagen, die der Erholung und der Gesunderhaltung der Bevölkerung dienen, wie Grünanlagen oder Sportplätze, weiterhin Bauvorhaben zum Ausbau, Neubau und zur Erweiterung der industriellen und landwirtschaftlichen volkseigenen Kapazitäten" (vgl. zur Erweiterung des Aufbaugesetzes durch die Gemeinsame Anweisung: BVerwG, Urteile vom 05. März 1998 - 7 C 8.97 -, zitiert nach juris, und vom 25. Juli 2001 - 8 C 3.01 -, S. 10 UA).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01

    Entschädigungslose Enteignung; Enteignung, entschädigungslose; Enteignung, gegen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.11.2008 - 6 K 1469/07
    Nach Abschnitt V (2) gehörten zu den in Abs. 1 bezeichneten Vorhaben, deren Durchführung nach dem Aufbaugesetz nunmehr möglich war, u. a. der Bau von "Wohngebäuden mit den dazugehörigen Verwaltungsgebäuden, Versorgungs-, Verkehrs- und Kultureinrichtungen, Anlagen, die der Erholung und der Gesunderhaltung der Bevölkerung dienen, wie Grünanlagen oder Sportplätze, weiterhin Bauvorhaben zum Ausbau, Neubau und zur Erweiterung der industriellen und landwirtschaftlichen volkseigenen Kapazitäten" (vgl. zur Erweiterung des Aufbaugesetzes durch die Gemeinsame Anweisung: BVerwG, Urteile vom 05. März 1998 - 7 C 8.97 -, zitiert nach juris, und vom 25. Juli 2001 - 8 C 3.01 -, S. 10 UA).
  • BVerwG, 12.09.2008 - 8 B 62.08

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Beurteilung der "Gemeinsamen Anweisung"

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.11.2008 - 6 K 1469/07
    Wie bereits in dem zwischen den Beteiligten ergangenem Urteil vom 30. April 2008 im Verfahren 6 K 1467/07 (s. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12. September 2008 - 8 B 62.08) ausgeführt, ist aus den Altakten ersichtlich, dass die "übergeordnete" Aufbaumaßnahme "Zementwerk IV" mehrere Bauvorhaben und damit auch mehrere konkret benannter Inanspruchnahmeverfahren umfasste (vgl. insoweit und auch zu der dem Verfahren 6 K 1086/03 zugrundeliegende Maßnahme: S. 10 UA).
  • BVerwG, 09.04.2003 - 8 B 3.03

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.11.2008 - 6 K 1469/07
    Entscheidend ist, dass diskriminierende Entschädigungsbestimmungen angewendet wurden und nicht lediglich im jeweiligen Einzelfall entgegen den in der DDR geltenden Entschädigungsregelungen eine zu geringe Entschädigung festgesetzt worden ist (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - 7 C 11.93 -, BVerwGE 95, 289; Beschluss vom 09. April 2003 - 8 B 3.03 -, m. w. N., zitiert nach juris).
  • BVerwG, 22.04.2008 - 8 B 103.07

    Umstände des Einzelfalls als maßgebliche Kriterien eines Verstoßes gegen das

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.11.2008 - 6 K 1469/07
    Ob das Restgrundstück tatsächlich nicht mehr zumutbar anders zu nutzen war - wofür viel spricht -, muss nicht mehr aufgeklärt werden, denn ein Irrtum hierüber wäre nicht willkürlich; die einfache Rechtswidrigkeit eines Enteignungsakts unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 22. April 2008 - 8 B 103.07 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 04.05.2001 - 7 B 27.01

    Betroffensein eines Grundstücks von einer schädigenden Maßnahme im Sinne des § 1

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.11.2008 - 6 K 1469/07
    Das von den DDR-Organen erlassene Aufbaugesetz machte entsprechend seinem Regelungszweck, den Wiederaufbau der kriegszerstörten Städte zu ermöglichen, keine Ausnahme für ausländereigene Grundstücke (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04. Mai 2001 - 7 B 27/01 - VG Dresden, Urteil vom 09. November 2000 - 6 K 1500/97 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 28.11.1996 - 4 D 394/92
  • VG Dresden, 09.11.2000 - 6 K 1500/97
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